Regulierung

Basierend auf den zentralen Vorgaben aus dem Stromversorgungsgesetz sind Verteilnetzbetreiber jährlich verpflichtet, gegenüber ihren Endkunden und der Regulierungsbehörde mittels regulatorischer Nachkalkulation über unter- bzw. überdeckte Kosten Rechenschaft abzulegen (Deckungsdifferenzen) und ihre Tarife mittels Vorkalkulation kostenbasiert abzustützen.

Darüber hinaus ist gemäss Art. 11 Abs. 1 StromVG eine entflochtene Jahresrechnung zu erstellen und zu veröffentlichen. Die Berichterstattung an die Eidgenössischen Elektrizitätsmarktkommission (ElCom) hat dabei jährlich auf den 31. August zu erfolgen.

Die Herausforderung bei der jährlichen Tarifgestaltung besteht darin, verlässliche Aussagen über die Entwicklungen von Kosten und Erlösen und deren Auswirkungen auf das Finanzergebnis und der Liquidität zur Sicherstellung zukünftiger Investitionen abzuschätzen. Dies macht deutlich dass der Regulierungsprozess nicht nur eine Pflichtübung im Rahmen der jährlichen Tarifrunde darstellt, sondern durchaus eine für die EVU finanzstrategische Komponente beinhaltet.

Aufgrund der zunehmenden Komplexität der Zusammenhänge und der Berichterstattung lagern viele EVU ihren Regulierungsprozess punktuell oder vollständig an externe Dienstleister aus. Die beste Lösungen finden sich dabei im Austausch zwischen internen und externen Leistungserstellern.

Mit unserer Erfahrung aus unzähligen Regulierungsmandaten unterstützen wir Sie praxisorientiert und umfassend in der Abwicklung ihres Regulierungsprozesses. Dabei stellen wir folgendes sicher:

  • stimmige Anrechnungspraxis von Deckungsdifferenzen;
  • sachliche Abgrenzungen zwischen Finanz- und Kostenrechnung;
  • sachliche Richtigkeit von Zuweisungsschlüsseln;
  • Zuweisung von aufwandsgleichen Kosten auf Kostengruppen ElCom;
  • Berechnung von regulatorischen / kalkulatorischen Kosten;
  • Zuweisung von kalkulatorischen Kosten auf Kostengruppen ElCom;
  • Nachvollziehbarkeit und Sachrichtigkeit der Datenaufbereitung;
  • Herstellung von Tarifvergleichen

Je nach Bedarf agieren wir als Sparringpartner, führen Qualitätssicherungen durch oder leiten den Prozess an bis hin zur vollständigen treuhänderischen Übernahme des Gesamtprozesses.

Letztlich bleiben Entscheide über Tarifveränderungen jedoch stets bei den verantwortlichen Organen.

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